Kontakt
SBFI, Daniel Marti
Wissenschaftlicher Berater
Nationale Forschung
T +41 58 462 96 71
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Die Bundesverwaltung initiiert und unterstützt wissenschaftliche Forschung, deren Resultate sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Diese im öffentlichen Interesse erbrachte Forschung wird als Ressortforschung bezeichnet. Dazu gehören z.B. wissenschaftlichen Grundlagen für die Politikentwicklung und -ausgestaltung in den verschiedenen Politikbereichen, für Vollzugsarbeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, für legislative Arbeiten oder für die Beantwortung und Umsetzung von parlamentarischen Vorstössen. Die Forschung der Bundesverwaltung kann praktisch alle Ausprägungen von wissenschaftlicher Forschung, namentlich von der Grundlagenforschung über die anwendungsorientierte Forschung bis hin zur Entwicklung z.B. im Bereich des Einrichtens von Pilot- und Demonstrationsanlagen umfassen.
Die Ressortforschung erfüllt im Wesentlichen die folgenden Funktionen: