Überblick
Die Bundesverwaltung vertraut auf den Beitrag der Forschung bei der Bewältigung gesellschaftlicher Probleme und Herausforderungen. Aus diesem Grunde führt sie Forschungsarbeiten durch oder fördert sie. Die Forschung der Bundesverwaltung wird gemeinhin «Ressortforschung» bezeichnet und zielt auf den Erwerb und den Ausbau von Kenntnissen ab, auf denen die politischen Strategien des Bundes basieren. Sie umfasst Tätigkeiten in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Demonstration, Evaluation und Erstellung von Expertisen.
Die Ressortforschung greift Fragen der Gesellschaft zu bestehenden Problemen auf. Als orientierte, praxisnahe und in der Regel interdisziplinäre Forschung ist sie herausgefordert, in einem komplexen Umfeld rasch Lösungen auf konkrete Fragen zu entwickeln.
Sie liefert Beobachtungen, Analysen und Modelle und spielt eine zentrale Rolle bei der Konzeption politischer Strategien. Sie kann deren Wahl durch den Nachweis der Angemessenheit staatlicher Massnahmen legitimieren. Mittelfristig hilft sie dem Staat bei der Festlegung seiner strategischen Ausrichtung und dient der Früherkennung, indem sie gesellschaftliche Probleme sondiert, zu deren Lösung staatliche Massnahmen nötig sind.
Die Ressortforschung umfasst im Einzelnen
- die Erteilung von Forschungsaufträgen (Auftragsforschung);
- den Betrieb bundeseigener Forschungsanstalten (Forschung intra-muros);
- die Durchführung eigener Forschungsprogramme, namentlich in Zusammenarbeit mit Hochschulforschungsstätten, Forschungsförderungsinstitutionen wie dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF), der Innosuisse oder weiteren Förderorganisationen;
- Beiträge an Hochschulforschungsstätten für die Durchführung von Forschungsprojekten und ‑programmen.
Die Finanzmittel für die Ressortforschung werden von den Ämtern über das jährliche Budgetverfahren beim Parlament beantragt.
Die Ressortforschung richtet sich nach klaren gesetzlichen Grundlagen. Das Engagement des Bundes in der Forschung und Forschungsförderung wird durch Art. 64 der Bundesverfassung (SR 101) legitimiert, indem der Bund die wissenschaftliche Forschung und die Innovation fördert, bzw. Forschungsstätten errichten, übernehmen oder betreiben kann. Das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation FIFG (SR 420.1) dient als Rahmengesetz für die Forschung der Bundesverwaltung. Neben der Verankerung im FIFG ist die Forschung der Bundesverwaltung auf spezialgesetzliche Bestimmungen abgestützt. In diesen werden einerseits direkte Evaluations-, Erhebungs-, oder Prüfungsaufträge formuliert, welche die entsprechenden wissenschaftlichen Arbeiten voraussetzen. Andererseits werden mit spezialgesetzlichen "kann"-Bestimmungen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass der Bund in spezifischen Bereichen Forschung mit Beiträgen (Subvention) unterstützen kann.
Zudem setzen Verpflichtungen aus internationalen Vereinbarungen Ressortforschung voraus. Die Forschung der Bundesverwaltung nimmt daher auch eine wichtige Rolle auf der internationalen Ebene ein.