Überblick
Die Bundesverwaltung vertraut auf den Beitrag der Forschung bei der Bewältigung gesellschaftlicher Probleme und Herausforderungen. Aus diesem Grunde führt sie Forschungsarbeiten durch oder fördert sie. Die Forschung der Bundesverwaltung wird gemeinhin Ressortforschung genannt und zielt auf den Erwerb und den Ausbau von Kenntnissen ab, auf denen die politischen Strategien des Bundes basieren. Sie umfasst Tätigkeiten in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Demonstration, Evaluation und Erstellung von Expertisen.
Die Ressortforschung greift Fragen der Gesellschaft zu bestehenden Problemen auf. Als orientierte, praxisnahe und in der Regel interdisziplinäre Forschung ist sie herausgefordert, in einem komplexen Umfeld rasch Lösungen auf konkrete Fragen zu entwickeln.
Sie liefert Beobachtungen, Analysen und Modelle und spielt eine zentrale Rolle bei der Konzeption politischer Strategien. Sie kann deren Wahl durch den Nachweis der Angemessenheit staatlicher Massnahmen legitimieren. Mittelfristig hilft sie dem Staat bei der Festlegung seiner strategischen Ausrichtung und dient der Früherkennung, indem sie gesellschaftliche Probleme sondiert, zu deren Lösung staatliche Massnahmen nötig sind.
Die Ressortforschung umfasst im Einzelnen
- Forschung intra-muros der Bundesverwaltung, bzw. den Betrieb von bundeseigenen Forschungsanstalten (z.B. Agroscope),
- die Durchführung eigener Forschungsprogramme, namentlich in Zusammenarbeit mit Hochschulforschungsstätten, Forschungsförderungsinstitutionen, Innosuisse oder weiteren Förderorganisationen,
- Beiträge an Hochschulforschungsstätten für die Durchführung von Forschungsprogrammen, soweit diese der Erfüllung der Aufgaben der Bundesverwaltung dienen, sowie
- Aufträge der Bundesverwaltung an Dritte.
Die Mittel für die Ressortforschung werden von den Ämtern über das Budgetverfahren eingestellt.
Die Ressortforschung richtet sich nach klaren gesetzlichen Grundlagen. Neben Art. 64 der Bundesverfassung (SR 101) ist das Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz FIFG (SR 420.1) mit der Totalrevision vom 14. Dezember 2012 zu einem Rahmengesetz für die Ressortforschung ausgearbeitet worden. Zusätzlich zu dieser Verankerung im FIFG ist die Ressortforschung auf spezialgesetzliche Bestimmungen und die zugehörigen Verordnungen abgestützt. In diesen werden durch den Bund spezifische Verpflichtungen für die Durchführung von Intramuros- und Auftragsforschung sowie die Finanzierung in Form von Beiträgen an Forschungseinrichtungen, programme oder projekte vorgegeben.
Zudem setzen Verpflichtungen aus internationalen Vereinbarungen Ressortforschung voraus. Die Forschung der Bundesverwaltung nimmt daher auch eine wichtige Rolle auf der internationalen Ebene ein.