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Ressortforschung des Bundes
Materialien
Factsheets
PDF Fact sheets 2011 (184 KB)
PDF Fact sheets 2010 (196 KB)
PDF Fact sheets 2009 (193 KB)
PDF Fact sheets 2008 (111 KB)
PDF Fact sheets 2007 (111 KB)
PDF Fact sheets 2005 (144 KB)
PDF Fact sheets 2004 (145 KB)

Ressortforschung des Bundes: Forschung im Dienste der Gesellschaft


Überblick

Die Bundesverwaltung vertraut auf den Beitrag der Forschung bei der Bewältigung gesellschaftlicher Probleme und Herausforderungen. Aus diesem Grunde führt sie Forschungsarbeiten durch oder fördert sie. Die Forschung der Bundesverwaltung wird gemeinhin Ressortforschung genannt und zielt auf den Erwerb und den Ausbau von Kenntnissen ab, auf denen die politischen Strategien des Bundes basieren. Sie umfasst Tätigkeiten in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Demonstration, Evaluation und Erstellung von Expertisen.
Die Ressortforschung greift Fragen der Gesellschaft zu bestehenden Problemen auf. Als orientierte, praxisnahe und in der Regel interdisziplinäre Forschung ist sie herausgefordert, in einem komplexen Umfeld rasch Lösungen auf konkrete Fragen zu entwickeln.

Sie liefert Beobachtungen, Analysen und Modelle und spielt eine zentrale Rolle bei der Konzeption politischer Strategien. Sie kann deren Wahl durch den Nachweis der Angemessenheit staatlicher Massnahmen legitimieren. Mittelfristig hilft sie dem Staat bei der Festlegung seiner strategischen Ausrichtung und dient der Früherkennung, indem sie gesellschaftliche Probleme sondiert, zu deren Lösung staatliche Massnahmen nötig sind.

Die Ressortforschung umfasst im Einzelnen

  1. Forschung intra-muros der Bundesverwaltung, bzw. den Betrieb von bundeseigenen Forschungsanstalten (z.B. Agroscope),
  2. die Durchführung eigener Forschungsprogramme, namentlich in Zusammenarbeit mit Hochschulforschungsstätten, Forschungsförderungsinstitutionen, der Kommission für Technologie und Innovation KTI oder weiteren Förderorganisationen,
  3. Beiträge an Hochschulforschungsstätten für die Durchführung von Forschungsprogrammen, soweit diese der Erfüllung der Aufgaben der Bundesverwaltung dienen, sowie
  4. Aufträge der Bundesverwaltung an Dritte.

Das Engagement des Bundes in der Forschung und Forschungsförderung wird durch Art. 64 der Bundesverfassung (SR 101) legitimiert. Die Forschungsaktivitäten der Bundesverwaltung werden im geltenden Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz FIFG (SR 420.1) weiter präzisiert. Neben der übergeordneten Verankerung im FIFG ist die Forschung der Bundesverwaltung auf rund 40 spezialgesetzliche Bestimmungen abgestützt, bzw. auf ca. 90 internationale Verträge, Konventionen oder Mitgliedschaften.


Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Koordination der Aktivitäten nimmt der Staatssekretär für Bildung, Forschung und Innovation wahr. In dem von ihm geleiteten Steuerungsausschuss-Bildung-Forschung-Technologie nehmen die Direktorinnen/Direktoren der Bundesämter mit eigener Forschung, der Bundeskanzlei und der Eidg. Finanzverwaltung sowie je ein Vertreter des Schweizerischen Nationalfonds SNF, der Kommission für Technologie und Innovation KTI und des Rats der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Rat) Einsitz. Der Steuerungsausschuss stellt namentlich die strategische Koordination der Forschung der Bundesverwaltung sicher und erlässt Richtlinien über die Qualitätssicherung. Er wird unterstützt durch eine Koordinationsgruppe, in welcher die Forschungsverantwortlichen der meisten Bundesämter vertreten sind. Mit dieser Form der Koordination sollen Doppelspurigkeiten vermieden, Synergien optimal genutzt und ein fruchtbarer gegenseitiger Austausch gewährleistet werden.

In der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation präzisiert der Bundesrat jeweils die Ziele und konkreten Massnahmen für die Ressortforschung. Die Ressortforschung der Bundesverwaltung muss nicht nur die wichtigsten Herausforderungen für die Gesellschaft von morgen frühzeitig erkennen, sondern auch rasch auf aktuelle Krisensituationen reagieren können. Diese doppelte Aufgabe macht eine gezielte Planung der Forschungstätigkeiten schwierig. Dennoch muss die Bundesverwaltung in einer strategischen Perspektive die grundlegenden Forschungsbereiche bestimmen, in die investiert werden soll, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen gewachsen zu sein. Im Rahmen dieser Analyse gilt es zu prüfen, welche Forschungskapazitäten in den jeweiligen Bereichen in der Schweiz bereits vorhanden sind oder noch fehlen. Diese Prüfung gibt die Gelegenheit, ein Bild der bestehenden Kompetenzzentren zu zeichnen und die entsprechenden Stärken und Schwächen zu erkennen. Die Ergebnisse dieses strategischen Denkens spiegeln sich in elf Forschungskonzepten für die Jahre 2013 bis 2016 wider. Die Mittel für die Ressortforschung werden von den Ämtern über das Budgetverfahren eingestellt.

Die strategische Planung der Ämter erfordert eine fundierte Unterstützung durch international anerkannte Experten aus der Wissenschaft. Zu diesem Zweck wurden nach dem Vorbild der Eidgenössischen Energieforschungskommission CORE Begleitkommissionen in den verschiedenen Politikbereichen gebildet, die sich als Sprachrohr einer Forschung auf höchstem Stand, aber auch der aktuellen gesellschaftlichen Bedürfnisse im weiteren Sinne verstehen.


Wettbewerb und Kooperation

Von einigen, wenn auch wichtigen Ausnahmen abgesehen (Agroscope, MeteoSchweiz, armasuisse, METAS) wird der Grossteil der Ressortforschung im Rahmen von Mandaten von den Hochschulen und dem Privatsektor durchgeführt. Bei der Vergabe von Mandaten folgt die Bundesverwaltung in der Regel dem Prinzip des freien Wettbewerbs. Die Projekte werden gemäss dem Bundesgesetz, bzw. der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (SR, 172.056.1; SR 172.056.11) öffentlich ausgeschrieben und die Eingaben nach den Kriterien Fachkompetenz, Qualität und Kosten beurteilt. Bei umfangreichen Projekten schliesst die Auswahl ein Peer- Review-Verfahren ein (Beurteilung durch gleichgestellte Experten).

Zur Entwicklung einer anerkannten Fachkompetenz und zur Gewährleistung ausreichender Forschungskapazitäten in bestimmten Bereichen ist es jedoch zwingend, mit einigen Forschungseinrichtungen, insbesondere mit jenen des ETH-Bereichs, dauerhafte und bevorzugte Beziehungen aufzubauen. Diese nicht ausschliesslichen Partnerschaften bieten einen deutlichen Mehrwert, da die Forschungseinrichtungen dank ihrer Infrastruktur, ihren personellen und materiellen Mitteln sowie ihrer Bereitstellung von Kenntnissen und Fachkompetenzen eine Dienstleistung erbringen können, die über ein einzelnes Forschungsmandat hinausgeht. Auch die Forschungseinrichtungen profitieren von einer langfristigen Partnerschaft mit der Bundesverwaltung, da diese die Weiterentwicklung spezifischer Forschungsbereiche ermöglicht, welche die Forschungseinrichtungen ohne Unterstützung nicht gewährleisten können. Leistung und Mehrwert dieser Partnerschaften werden regelmässig geprüft und evaluiert. Auf diese Weise spielt die Ressortforschung eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der Forschungskapazitäten in Bereichen, die für das Wohl des Landes zentral sind, wie beispielsweise in der Raumentwicklung oder der Energieversorgung.

Die Investitionen in die Ressortforschung zielen nicht primär auf die Forschungsförderung, sondern auf die Lösung konkreter Fragestellungen ab. Aus politischen Sachzwängen heraus werden Ergebnisse häufig innerhalb kurzer Fristen benötigt, die mit den Zeitrahmen in der freien Forschung nicht zu vereinbaren sind. Folglich unterscheidet sich die Forschung der Bundesverwaltung von der Forschungsförderung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) oder der Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Bei der Analyse bedeutender gesellschaftlicher Fragestellungen hingegen, die einen breiteren Ansatz und eine grössere Öffnung erfordern und weniger dringlich sind, erweist sich der Beitrag der verstärkt akademisch orientierten, freien Forschung als ausserordentlich fruchtbar. Hier kommt in erster Linie das Instrument der Nationalen Forschungsprogramme (NFP) zum Einsatz. Die Auswahl der NFP und die strategische Bestimmung der Prioritäten der Ressortforschung werden eng aufeinander abgestimmt.


Qualitätssicherung

Ob es sich um ein nach den Regeln des freien Wettbewerbs oder im Rahmen einer langfristigen Kooperation erteiltes Mandat handelt, die Investitionen in die Forschung der Bundesverwaltung orientieren sich stets an den Kriterien Qualität und Nutzen.

Die wissenschaftlichen Begleitkommissionen garantieren die Relevanz der gewählten Forschungsvorhaben und sind in die Begleitung der Forschung involviert. Sie wirken vor allem bei Evaluationen aktiv mit, die in zwei Phasen (Selbstevaluation und Peer- Review durch unabhängige externe Experten) durchgeführt werden können.

Die Forschungsergebnisse werden systematisch veröffentlicht und ausgewertet, und jedes Mandat wird unter Anwendung spezifischer Evaluationskriterien beurteilt. Ferner kann der Gesamtprozess, von der Ausschreibung bis hin zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse, im öffentlich zugänglichen Informationssystem ARAMIS eingesehen werden. Insbesondere stellt ARAMIS Informationen über den Inhalt der Forschungsprojekte, die Wahl der Auftragnehmer und die finanziellen Rahmenbedingungen zur Verfügung.

Die Hauptverantwortung für die Qualitätssicherung liegt bei den Ämtern, die sich an den Standards und Grundsätzen (Qualitätssicherungsrichtlinien) orientieren, die von der Leitung des Steuerungsausschusses-BFT erlassen werden.  Die Umsetzung dieser Richtlinien wurde im Jahr 2009 evaluiert. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Qualitätssicherung in den Ämtern, welche zusammen mehr als 90% der Forschungsinvestitionen des Bundes tätigen, nach Grundsätzen erfolgt, die in den Richtlinien des Steuerungsausschusses-BFT festgehalten sind.  Verbesserungsbedarf ist bei denjenigen Bundesstellen gegeben, welche nur gelegentlich und mit geringem finanziellem Aufwand Forschung betrieben. Die vom Steuerungsausschuss-BFT erlassenen Richtlinien für die Qualitätssicherung haben in der Praxis ihre Nützlichkeit bewiesen, insbesondere in denjenigen Fällen, in denen die Qualitätssicherung auf Stufe Bundesstellen noch wenig entwickelt war. Der Nutzung der Forschungsresultate wird in der Praxis von den Bundesstellen eine grosse Aufmerksamkeit geschenkt. Ebenso kennen sie die Voraussetzungen zur Schaffung optimaler Nutzungsbedingungen sehr gut. Jedoch wird nur in seltenen Fällen das Wissen über die Resultatenutzung konzeptgeleitet und systematisch erhoben sowie ausgewertet. Der mit der Evaluation betraute Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat SWTR empfiehlt abgestützt auf die Meinung der beigezogenen Experten, (1) die spezifische Qualitätssicherung innerhalb der Bundesstellen unter Einbezug des Steuerungsausschusses-BFT weiter voranzutreiben und zu konsolidieren, (2) die Qualitätssicherung explizit und mit konkreten Zielen für die jeweilige Planungsperiode in die Forschungskonzepte aufzunehmen, (3) den vermehrten Einsatz von wissenschaftlichen Begleitgruppen, (4) den Aufbau eines Systems für Berichterstattung und das Controlling der Ergebnisnutzung sowie (5) das verstärkte Zusammenwirken mit Forschenden an Hochschulen und die Gelegenheit zur Weiterbildung zu nutzen.

Eine Beurteilung der Ressortforschung muss nicht nur ihre Zweckbestimmung berücksichtigen, sie setzt auch die Kenntnis ihrer Eigenschaften und Verfahren voraus. Im Bestreben, eine möglichst breite Öffentlichkeit umfassend über die Ressortforschung zu informieren, ergreift die Bundesverwaltung eine Reihe von Massnahmen: Forschungskonzepte, Überblick über die Ressourcen, öffentliche Ausschreibung der Projekte nach klar definierten Regeln, Transparenz in Bezug auf Projektinhalte, Auftragnehmer sowie Ressourcen mit Hilfe des Online-Forschungsinformationssystems ARAMIS und systematische Veröffentlichung der Forschungsergebnisse.