Federführung bei der Ressortforschung im Bereich Soziale Sicherheit
Bundesamt für Sozialversicherungen
Bereich Forschung+Evaluation
Effingerstrasse 20
CH-3003 Bern
Die Ressortforschung im Bereich Soziale SicherheitDas System der sozialen Sicherheit trägt wesentlich zur gesellschaftlichen Integration und Kohärenz und damit zur Wohlfahrt der Bevölkerung bei. Es muss sich laufend neuen Gegebenheiten anpassen und neuen Risiken mit neuen Instrumenten begegnen können. Eine grosse Herausforderung stellt die nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit des Systems dar. Der Grundauftrag der Ressortforschung besteht darin, Analysen und Handlungsoptionen für den politischen Entscheidungsprozess bereit zu stellen, die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen und verabschiedeten Gesetze zu überprüfen und schliesslich – im Sinne eines Frühwarnsystems – künftige Problemfelder und Aufgaben rechtzeitig zu erkennen.
Ausblick 2013 - 2016Im Forschungskonzept 2013-2016 stehen zunächst die nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit des Systems unter Berücksichtigung des demographischen Wandels im Vordergrund. Dazu gehören auch die laufende Erfassung und Analyse der Übergänge zwischen den Teilsystemen der sozialen Sicherheit (IV, ALV und Sozialhilfe). Im Rahmen des Gesamtprojekts «Messung der Regulierungskosten» wird eine Messung dieser Kosten im Bereich der ersten und zweiten Säule durchgeführt. Auch in der zweiten Säule besteht weiterhin der Bedarf nach verbesserter Kosten- und Leistungstransparenz. Weiter sind die Sozialversicherungen vermehrt auf eine geeignete Wiedereingliederung von Personen mit einer Erwerbsbeeinträchtigung und die Verlängerung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmender ausgerichtet. Dabei ist jeweils zu prüfen, ob Fehlanreize bestehen, die die Wiederaufnahme oder die Ausdehnung einer bestehenden Erwerbstätigkeit erschweren oder allenfalls eine frühzeitige Pensionierung zu sehr fördern. Im Bereich der Invalidenversicherung stehen die Evaluationen der 4. und 5. IV-Revision sowie der Pilotprojekte nach Art.68quater im Mittelpunkt des laufenden Forschungsprogramms. Rechtliche Grundlagen
PartnerBeratende Kommission für soziale SicherheitIm BSV wird keine ständige wissenschaftliche Begleitkommission für die Ressortforschung eingesetzt. Vielmehr werden die Aufgaben von den Geschäftsfeldleitenden, dem Amtschef, beratenden Kommissionen sowie themenbezogen von extern zugezogenen Expertinnen und Experten oder Vertretern und Vertreterinnen von Zielgruppen und weiteren beteiligten Organisationen wahrgenommen.
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