Ressortforschung des Bundes 2021–2024

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Die Bundesverwaltung initiiert und unterstützt wissenschaftliche Forschung, deren Resultate sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Diese im öffentlichen Interesse erbrachte Forschung wird als Ressortforschung bezeichnet. Dazu gehören z.B. wissenschaftlichen Grundlagen für die Politikentwicklung und -ausgestaltung in den verschiedenen Politikbereichen, für Vollzugsarbeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, für legislative Arbeiten oder für die Beantwortung und Umsetzung von parlamentarischen Vorstössen. Die Forschung der Bundesverwaltung kann praktisch alle Ausprägungen von wissenschaftlicher Forschung, namentlich von der Grundlagenforschung über die anwendungsorientierte Forschung bis hin zur Entwicklung z.B. im Bereich des Einrichtens von Pilot- und Demonstrationsanlagen umfassen.

Die Ressortforschung erfüllt im Wesentlichen die folgenden Funktionen:

  1. Sie dient der Politik als Instrument, indem sie Handlungs- und Orientierungswissen generiert und Lösungsmodelle für aktuelle Fragestellungen von politischer Relevanz liefert;
  2. Sie stellt ein Instrument zum prospektiven Erkennen von Problemen und Fragestellungen bereit und empfiehlt zu deren Lösung geeignete Politikinstrumente und Massnahmen;
  3. Sie hilft dem Staat, seine strategische Ausrichtung und Position festzulegen;
  4. Sie liefert eine Legitimationsbasis für staatliches Handeln, indem sie dessen Angemessenheit wissenschaftlich überprüft.
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